ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
1. Definitionen:
1.1. (Haupt-)Mieter: eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag über eine Villa und/oder eine Wohnung abschließt.
1.2. Mitmieter: die Person, die zusammen mit dem (Haupt-)Mieter in der Villa und/oder Wohnung wohnt.
1.3. Vermieter: Die natürliche oder juristische Person, die die Villa und/oder Wohnung an den Mieter vermietet.
1.4. Der Vertrag: der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem (Haupt-)Mieter.
1.5. Die Mietkonditionen: die vom Vermieter angewandten aktuellen Mietkonditionen.
2. Anwendbarkeit der Mietbedingungen
2.1 Die Mietbedingungen gelten für den Vertrag sowie für alle Angebote, Vereinbarungen mit und Leistungen des Vermieters, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
2.2 Die Mietbedingungen werden dem (Haupt-)Mieter nach Möglichkeit vor oder bei Abschluss des Vertrags ausgehändigt. Mit der Bestätigung des Angebots und/oder der Buchung erklären Sie, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten haben und mit ihnen einverstanden sind.
3. Vertrag
3.1. Der Vertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen.
3.2. Wenn der Vertrag über die Website abgeschlossen wird, kommt der Vertrag durch die Erteilung des Buchungsauftrags zustande. Wird der Vertrag telefonisch abgeschlossen, kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem der Mieter dem Vermieter den Buchungsauftrag telefonisch erteilt. Der Vermieter bestätigt eine Buchung über die Website oder per E-Mail innerhalb von 24 Stunden nach dem Buchungsauftrag. Andere Buchungen werden vom Vermieter so schnell wie möglich bestätigt.
3.3. Die Bestätigung muss auch den Namen und die Kontaktdaten des Vermieters enthalten.
3.4. Enthält die Bestätigung Ungenauigkeiten, muss der Mieter diese dem Vermieter innerhalb von zwei Werktagen nach der Reservierung mitteilen.
3.5. Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchung im Zusammenhang mit dem (jugendlichen) Alter und der Größe einer Gruppe von Mietern abzulehnen. Außerdem können in einem solchen Fall weitere Bedingungen gestellt werden, wie z. B. die Zahlung einer höheren Kaution.
3.6. Die Reservierung ist erst nach Eingang der Anzahlung endgültig, die innerhalb von 8 Tagen nach der Reservierung zu leisten ist.
4. Stornierung
4.1. Der (Haupt-)Mieter hat das Recht, eine Buchung spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach der Buchung schriftlich und kostenlos zu stornieren, es sei denn, der Aufenthalt in der Villa und/oder Wohnung liegt innerhalb eines Monats nach der Buchung.
4.2. Nach Ablauf der unter 4.1 genannten Frist kann der Mieter nur gegen Zahlung der folgenden Stornogebühren schriftlich kündigen.
a. Stornierung bis zu 6 Wochen vor Anreise: 30% des Mietpreises.
b. . im Falle einer Stornierung 6 Wochen oder weniger vor dem Anreisetag: den vollen
4.3. Die Stornierung einer Buchung durch den (Haupt-)Mieter gilt auch als Stornierung für Mitmieter.
4.4. Eine Annullierung, die an einem Samstag oder Sonntag oder an einem in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Feiertag erfolgt, gilt als am nächsten in den Niederlanden geltenden Werktag erfolgt. Niederlande oder Deutschland?
4.5. Ein Antrag auf Kündigung des Vertrages gemäß Artikel 4.1 bis 4.4 ist an den Vermieter zu richten.
5. Miete und Zahlung
5.1. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt der Mietpreis:
– auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Bestätigung geltenden Mietpreises für die Villa und/oder Wohnung;
– inklusive Umsatzsteuer.
– einschließlich der Kosten, die ausdrücklich auf der Website in der Beschreibung der Villa und/oder Wohnung genannt werden.
– inklusive Buchungsgebühr.
– inklusive Kurtaxe.
– exklusive Kaution und eventueller Zusatzkosten für zusätzliche Lieferungen und Leistungen wie z.B. (End-)Reinigungskosten, Bettwäsche, Strom, Wasser, etc. Diese werden von der Kaution abgezogen, sofern nicht anders vereinbart.
5.2. Der (Haupt-)Mieter muss innerhalb von acht Kalendertagen nach dem Datum der in Artikel 3.2 genannten Bestätigung 30 % der Mietkaution durch Einzahlung oder Überweisung auf das in der Bestätigung angegebene Bank- oder Girokonto zahlen.
5.3. Der restliche Mietbetrag ist spätestens sechs Wochen vor Beginn des Mietzeitraums in der unter Artikel 5.2 angegebenen Weise an den Vermieter zu zahlen.
5.4. Bei Buchungen innerhalb von sechs Wochen vor Beginn des Mietzeitraums muss der gesamte Mietbetrag innerhalb von fünf Tagen nach dem Datum der Bestätigung auf die oben unter Artikel 5.3 beschriebene Weise bezahlt werden.
5.5. Bei Buchungen innerhalb von zehn Kalendertagen vor Beginn des Mietzeitraums muss die gesamte Mietsumme per Eilüberweisung auf die oben unter Art. 5.3. gezahlt werden. In jedem Fall muss die Mietsumme spätestens 3 Tage vor Beginn des Mietzeitraums auf dem in der Bestätigung angegebenen Bank- oder Girokonto gutgeschrieben sein.
5.6. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der (Haupt-)Mieter ab dem Tag, an dem diese Frist abläuft, in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung durch den Vermieter bedarf. Der Mieter schuldet ab diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Zinsen.
5.7. Sobald der Mieter in Verzug ist, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter die unter 4.2 beschriebenen Stornierungskosten.
5.8. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Vermieter bei der Eintreibung durch den Vermieter geschuldeten und nicht rechtzeitig gezahlten Beträge entstehen, gehen zu Lasten des (Haupt-)Mieters. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Hauptsumme der Forderung festgesetzt, es sei denn, dieser Betrag ist unter Berücksichtigung der Inkassotätigkeit und des geschuldeten Betrags unangemessen. Die Gerichtskosten sind die tatsächlich angefallenen Kosten in angemessenem Rahmen.
6. Haustiere
In der Villa und/oder Wohnung ist es nicht erlaubt, Haustiere mitzubringen, es sei denn, Sie melden es an. Wenn Sie ein Haustier mitbringen und dies dem Vermieter nicht mitteilen, kann Ihr Haustier abgewiesen werden. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
7. Rauchen, Hausordnung, Reinigung
7.1. Das Rauchen ist in den Wohnungen nicht gestattet.
7.2. Frittieren, Kochen, Fondue, Steingrillen im Haus ist nicht erlaubt, dadurch verursachte Schäden werden dem Mieter direkt in Rechnung gestellt und müssen vor Ort bezahlt werden.
7.3. Hausmüll. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie Haushaltsabfälle, Flaschen, Papier usw. selbst in den dafür vorgesehenen Behältern trennen.
7.4. Die Küche (mit Backofen, Kühlschrank und Geschirrspüler) muss sauber hinterlassen werden.
7.5. Schäden, die durch das Anzünden von Kerzen verursacht werden, gehen direkt zu Lasten des Mieters und müssen vor Ort bezahlt werden.
7.6. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe des Hauses ist nicht gestattet, dadurch verursachte Schäden werden dem Mieter direkt in Rechnung gestellt und müssen vor Ort bezahlt werden.
7.7. Der Vermieter haftet nicht dafür, dass die Internetverbindung nicht mehr funktioniert.
8. Haftung des/der Mieter(s)
Der (Haupt-)Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die während der Mietzeit der Villa und/oder der Wohnung für den Vermieter durch den Aufenthalt entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des (Haupt-)Mieters und/oder Mitmieters oder durch Dritte, die sich aufgrund ihrer Handlungen in der Ferienwohnung aufhalten, oder durch ein Tier oder Eigentum in ihrem Besitz verursacht wurden. Der Vermieter haftet nicht, wenn es während des Aufenthalts zu Störungen und/oder Unannehmlichkeiten kommt, die von Dritten (Gemeinde, Provinz, Nachbarn usw.) verursacht werden, zu Belästigungen durch bauliche und/oder landwirtschaftliche Aktivitäten in der Nähe der Villa und/oder der Wohnung und wenn vorübergehend kein Wasser, Strom oder Internet vorhanden ist.
9. Reklamationen und Haftung
9.1. Alle vom Mieter in der Villa und/oder der Wohnung festgestellten Mängel sind dem Vermieter unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Auftreten oder ihrer Entdeckung zu melden.
9.2. Handelt es sich bei dem Mangel um eine Eigenschaft oder einen Zustand des Hauses und/oder der Wohnung, die bzw. den der Mieter nicht zu vertreten hat, so dass das Haus und/oder die Wohnung dem Mieter nicht den Genuss bietet, den er aufgrund des Vertrags erwarten konnte, ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beheben. Der Mieter sollte dem Vermieter stets die Möglichkeit geben, etwaige Mängel zu beheben.
9.3. Wenn der Vermieter nach Ansicht des Mieters die Beschwerde nicht angemessen löst, kann der Vermieter eine finanzielle Vereinbarung mit dem Mieter treffen.
9.4. Der Vermieter haftet, vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen, gegenüber dem Mieter, wenn dieser infolge der ihm zurechenbaren Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einen Vermögensschaden erleidet.
9.5. Der Vermieter haftet nicht, soweit der Mieter den Schaden durch eine Versicherung, z. B. eine Reise- oder Reiserücktrittsversicherung, ersetzt bekommen hat. Im Falle von Schäden an der Villa und/oder der Wohnung, die die gezahlte Kaution übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, seine Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.
9.6. Die Haftung für Schäden und Kosten, die dem Mieter in Ausübung seines Berufes oder Betriebes entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vor.
9.7. Unbeschadet der Bestimmungen der vorangehenden Abschnitte dieses Artikels ist die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht aus der Verletzung oder dem Tod des Mieters resultieren, auf höchstens das Doppelte des Reisepreises beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters.
10. Auflösung des Vertrages
10.1. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag sofort schriftlich oder per E-Mail zu kündigen und die sofortige Räumung der Villa und/oder der Wohnung zu verlangen, wenn der Mieter seine Sorgfaltspflicht für die Villa und/oder die Wohnung ernsthaft verletzt, wenn er mehr oder andere Personen und/oder Tiere in die Villa und/oder die Wohnung mitnimmt als im Vertrag erlaubt, wenn er länger als vereinbart in der Villa und/oder der Wohnung bleibt, wenn er Schäden an der Villa und/oder der Wohnung verursacht, wenn er ein Ärgernis schafft oder anderweitig seine Verpflichtungen als guter Mieter nicht erfüllt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) der Miete, und der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die Handlungen oder Unterlassungen des Mieters entsteht.
10.2. Wenn der Vermieter die Villa und/oder die Wohnung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht liefern kann, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erhält der Mieter seine Miete zurück, hat aber keinen Anspruch auf Kostenerstattung oder Schadensersatz. In einem solchen Fall bemüht sich der Vermieter nach Kräften, dem Mieter eine Alternative für denselben oder einen anderen, möglichst gleichwertigen Zeitraum anzubieten.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Villa und/oder die Wohnung unterzuvermieten oder einem Dritten zur Nutzung zu überlassen oder in anderer Weise zur Verfügung zu stellen.
11.2. Wenn sich der Vermieter in einem Fall nicht auf eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft oder von ihnen abweicht, bedeutet dies nicht, dass er sich in den folgenden Fällen nicht auf sie berufen kann.
11.3. Für alle Angebote, Verträge und deren Ausführung, auf die diese Mietbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, gilt spanisches Recht.